Die staatlichen Zuschüsse decken die Kosten nicht zu 100%. Besondere Kostenfaktoren sind z.B. die Anschaffung und Bereitstellung der spezifischen Montessori-Materialien sowie die doppelte Besetzung mit Lehrpersonal in den Freiarbeitsphasen.
Die Höhe des Schulgeldes, die Zahlungsmodi und eventuelle Ermäßigungen werden vom Vorstand des Vereins in Absprache mit der Mitgliederversammlung festgelegt.
Gebühr |
Grundschule |
Hauptschule |
Aufnahmegebühr |
keine |
keine |
Schulgeld/Monat/Kind |
144,20 € |
210,10 € |
Schulgeld/Monat/Kind |
148,50 € |
216,40 € |
Elternmitarbeit/Schuljahr |
25 Stunden |
25 Stunden |
Das Schulgeld wird derzeit für ein erstes Geschwisterkind um 22% und ein zweites Geschwisterkind um 44% ermäßigt, wenn die Geschwisterkinder die Montessori-Volksschule gleichzeitig besuchen. Eine Schulgeldermäßigung aus sozialen Gründen ist auf Antrag möglich.
Werden die verpflichtenden Elternarbeitsstunden nicht geleistet, ist der Träger berechtigt, einen Ersatzbetrag von 15,00 €/Stunde zu erheben.
Die Mitgliedschaft im Förderverein ist für alle neuen Schuleltern verpflichtend (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.07.2009). Seit Januar 2010 wird darüber hinaus von allen neuen Schuleltern ein monatlicher Förderbeitrag zur Gründung einer Montessori-Oberschule in Höhe von 10,− Euro erhoben (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.11.2009).